Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe bzw. der Eingliederungshilfe (für Menschen mit z. B. einer Behinderung oder chronischen Erkrankung) anstelle der traditionellen Sach- oder Dienstleistungen eine Geldleistung oder – in Ausnahmefällen – Gutscheine zu erhalten.
Der Empfangsberechtigte kann im Rahmen der vereinbarten Kriterien und Auflagen selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person oder Einrichtung/Institution bzw. Unternehmung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Leistung bezahlt der Empfänger des Persönlichen Budgets als Auftraggeber dann unmittelbar selbst aus dem erhaltenen Betrag an den Dienstleistenden; das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis wird aufgelöst. (Wikipedia)
Dieses Konstrukt wurde geschaffen, um Menschen mit Bedarf an Unterstützung ein größtmögliches Maß an SELBSTBESTIMMUNG zu ermöglichen.
FÜR WEN?
Für Erwachsene, die auf Grund psychischer Schwierigkeiten nicht mehr alleine in ihrem Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtkommen.
ICH BIETE:
individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung und Förderung in allen Bereichen Ihres Lebens:
beim Umgang mit Behörden und Ämtern, bei der Organisation Ihres Haushaltes, bei Ihren sozialen Kontakten und bei Ihrer Freizeitgestaltung.
Zusätzlich haben meine Klienten die Möglichkeit, mein Keramikatelier zum kreativen Schaffen, zur Freizeitgestaltung und für die therapeutische Wirkung vom Arbeiten mit Ton, für sich zu nutzen.
Meine Doodle Hündin Lotta begleitet mich stets.
DAS ZIEL:
ist, dass Sie wieder selbständig ein erfüllendes und befriedigendes Leben führen können. Ein SELBSTBESTIMMTES Leben.
WO?
Im Landkreis Ebersberg und im Radius bis 15 km um Zorneding herum besuche ich Sie in Ihrer Wohnung und begleite Sie zum Arzt, zu Behörden und Freizeitaktivitäten.
KOSTEN:
Das betreute Einzelwohnen wird als persönliches Budget im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX vom Bezirk Oberbayern bezahlt.
Sie erhalten nach Feststellung des Bedarfs vom Bezirk einen festgelegten Betrag, mit dem Sie einen Anbieter Ihrer Wahl bezahlen können.
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